1. Teilnahmebedingungen

Spendenaktion Mach’s Möglich 2023

1.1 Allgemeine Informationen zur Spendenaktion

Die Spendenaktion „MACH’S MÖGLICH“ wird vom Lebensversicherer Canada Life Assurance Europe plc ausgerichtet. Es gibt folgende 6 Spenden-Kategorien:
  • Gesundheit & Soziales (z. B. Hospiz-, Betreuungsarbeit, Studien)
  • Sport
  • Gesellschaft & Bildung (z. B. Musik-/Brauchtumsvereine, Feuerwehr, Senioren- oder Flüchtlingsarbeit)
  • Kinder- & Jugendarbeit (z. B. KiTas, Jugendförderung, Freizeitarbeit, Beratungsstellen)
  • Tierschutz
  • Humanitäres Engagement im Ausland
Die Gewinner werden in einem öffentlichen Online-Voting ermittelt. Die 10 bestplatzierten Vereine der jeweiligen Kategorie erhalten eine Spende für ihr Projekt:
  • Platz 1:          2.500 €
  • Platz 2:          1.500 €
  • Platz 3:          1.000 €
  • Platz 4 – 10:     500 €
Die Nominierung für diese Spendenaktion erfolgt durch freie Versicherungsvermittler. Zudem können sich Vereine selbst für die Teilnahme anmelden. Welche der vorgeschlagenen Projekte die Spenden erhalten, wird in einer deutschlandweiten öffentlichen Abstimmung entschieden.
Die Spendensumme ist zweckgebunden für das angegebene Projekt zu verwenden.

1.2 Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und sonstige Organisationen und Initiativen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit (nachfolgend Verein genannt), die die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden und ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zugelassen zur Bewerbung sind Vereine mit gemeinnützigen Zielen (z.B. Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, Kultur, Seniorenhilfe, etc.). Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die über einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.

1.3 Wer kann nicht teilnehmen?

Es werden keine Vereine gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen, die auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ansehen der Canada Life Assurance Europe plc direkt oder indirekt schaden können. Ausgenommen von der Aktion sind Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche Einrichtungen oder kommunale Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, kommerziell betriebene Unternehmen, Kliniken, städtische und staatliche Einrichtungen. Gibt es hier jedoch gemeinnützige Fördervereine, Förderkreise, Selbsthilfegruppen oder Verbände im Hintergrund, kann an diese wiederum eine Spende erfolgen.

Nicht förderbar sind direkte religiöse Einrichtungen jeglicher Glaubensrichtungen. Ausgenommen es haben sich eigenständige Fördervereine oder Förderkreise gebildet, die sich für mildtätige Zwecke engagieren.

Ausgeschlossen sind die Vereine, die 2022 einen 1. Platz belegt haben. Ausgeschlossen sind zudem Vereine, die sowohl in 2022 als auch in 2021 aufeinanderfolgend Platz 2 oder 3 belegt haben, sowie Vereine, die bereits in 2023 Geldzuwendungen von Canada Life Assurance plc erhalten haben.

1.4 Wofür gelten die Teilnahmebedingungen?

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2. Bewerbung und Abstimmung

2.1 Kosten

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

2.2 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über die Internetseite https://machsmoeglich.canadalife.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das Projekt (die Verwendung der Spende des Vereins) zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Gleichzeitig ist die aktuelle Bescheinigung (Freistellungsbescheid) der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Im Bewerbungsvorgang sind die Kontaktdaten des Vermittlers mit Namen und vollständiger Adresse einzutragen, auf dessen Empfehlung der Verein auf die Spendenaktion aufmerksam wurde. Der Verein stellt sicher, dass die Einwilligung des Vermittlers für die Eintragung der Kontaktdaten und die Kontaktaufnahme durch Canada Life Assurance Europe plc vorliegt. Sollte ein Verein auf einem anderen Weg von der Spendenaktion erfahren haben, ist dieser Weg anzugeben.

Die Pflichtfelder sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Canada Life Assurance Europe plc behält sich im Einzelfall eine Ablehnung der eingereichten Vorschläge vor. Die Einordnung in die jeweilige Spendenkategorie erfolgt durch den Verein und richtet sich nach dem vorgeschlagenen Projekt. Canada Life überprüft die Einordnung und behält sich vor die Spendenkategorie zu ändern.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 10 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png. Der Verein trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben, dass durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Spendenaktion der Canada Life Assurance Europe plc zu.

Canada Life Assurance Europe plc behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bildmaterial den Anforderungen an Inhalte entspricht, wie sie in diesen Bestimmungen enthalten sind. Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, anstößig oder unanständig sind oder anderweitig als störend empfunden werden. Canada Life Assurance Europe plc darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen solche Bilder entfernen, die diese Bestimmungen verletzen und/oder den zum Hochladen von Inhalten erforderlichen Zugang sperren. Die Sperrung hat zur Konsequenz, dass der Verein von der Teilnahme ausgeschlossen wird.

2.3 Nutzung

Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Spendenaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch Canada Life Assurance Europe plc genutzt werden.

2.4 Zeitraum

Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 03. Mai 2023 und endet am 13.Juni 2023, 16:00 Uhr. Zu diesem Stichtag wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch Canada Life Assurance Europe plc geprüft und anschließend auf der Internetseite www.machsmoeglich.canadalife.de freigeschaltet.

2.5 Stimmabgabe im Internet

Vom 14. Juni ab 11:00 Uhr bis zum 22. Juni 2023, 11:00 Uhr können alle Internetnutzer unter allen teilnehmenden Projekten ihre Favoriten auswählen. Die Abstimmung ist ausschließlich auf der In-ternetseite www.machsmoeglich.canadalife.de möglich. Jedem Internetnutzer steht hierfür täglich jeweils eine Stimme zur Verfügung. Zur Teilnahme an der Abstimmung muss der Internetnutzer seine E-Mail-Adresse angeben und diese nach Erhalt einer E-Mail bestätigen. Der zugesandte Bestätigungslink ist sieben Tage gültig. Die Gültigkeit des Bestätigungslinks erlischt jedoch am Ende der Votingphase am 22. Juni 11:00 Uhr. Stimmen, die auf anderem Wege zu uns gelangen, werden nicht berücksichtigt. Die E-Mail-Adresse wird für projektbezogene Marketingmaßnahmen genutzt.

2.6 Benachrichtigung

Alle teilnehmenden Vereine werden regelmäßig per E-Mail zu der Aktion informiert. Alle teilnehmenden Vereine werden innerhalb von 3 Tagen per E-Mail über das Abstimmungsergebnis informiert und die Spendenempfänger öffentlich bekannt gegeben.

2.7 Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, Canada Life Assurance Europe plc innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszufüllen und diese auf dem Postweg an CANADA LIFE ASSURANCE EUROPE PLC zu übermitteln.

2.8 Ausschluss

Canada Life Assurance Europe plc behält sich das Recht vor, Vereine, die zum Betrug direkt oder indirekt aufrufen oder anleiten, von der Spendenaktion auszuschließen. Gleiches gilt bei dem Verdacht auf manipulierte Stimmabgabe.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Canada Life Assurance Europe plc behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von Canada Life Assurance Europe plc und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

5. Datenschutz

Daten der Teilnehmer erhebt der Veranstalter nur im gesetzlich zulässigen Rahmen oder mit Einwilligung. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Canada Life Assurance Europe plc und Particulate die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich durch die Durchführung und Abwicklung der Spendenaktion. Hier finden Sie weitere Angaben, welche Daten gespeichert werden.

Die zum Zwecke der Durchführung der Spendenaktion erhobenen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Die für die Teilnahme an der Spendenaktion erforderlichen Daten werden für dessen Dauer gespeichert. Maximal drei Jahre.

Es sei denn, es wurde eine entsprechende Einwilligung für projektbezogene Marketingmaßnahmen abgegeben. In diesem Fall kann die E-Mailadresse auch für projektbezogene Marketingmaßnahmen genutzt und gespeichert werden.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Bei der Spendenaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.